Geldwäsche-Regulierung zieht an
Weitere Krypto-Dienstleister müssen sich Gesetzesvorgaben zur Prävention unterwerfen
Kryptowährungen gelten als beliebtes Mittel zur Geldwäsche. Doch Kryptodienstleister geraten inzwischen zunehmend unter regulatorische Obhut. Rechtsexperten erwarten, dass schwarze Schafe in der Folge allmählich aussortiert werden – was die Kryptowelt auch für Investoren attraktiver mache.
Von Tobias Fischer, FrankfurtBitcoin, Ether, Monero, Dogecoin und weitere Cyberdevisen werden gemeinhin als Währungen des Darknets gescholten. Welch Wunder, dass die Anonymität, Schnelligkeit und Leichtigkeit, mit der diese und rund 6 000 andere Kryptowährungen Finanztransaktionen abzuwickeln verheißen, jene auf den Plan rufen, die lieber im Dunkeln agieren. Mittlerweile hat hier die Gegenbewegung der Geldwäschebekämpfer Fahrt aufgenommen. Rechtsexperten sehen die Regulierer und Aufseher auf einem guten Weg.Auf rund 10 Mrd. Dollar schätzt der Blockchain-Datenanbieter Chainalysis das globale Transaktionsvolumen von Kryptowährungen, das im vergangenen Jahr kriminellen Machenschaften zuzuordnen war. Im Vergleich mit den 2,5 Bill. Dollar, die nach Einschätzung der europäischen Polizeibehörde Europol 2020 global zumindest verdächtig waren, gewaschen worden zu sein, stellt das fast einen Klacks dar. Europol taxiert den Gesamtwert potenziell illegaler Transaktionen damit auf etwa 3 % des global erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts.Die Bundesregierung stufte das Geldwäscherisiko mit Kryptowerten vor zwei Jahren als „mittel bis niedrig“ ein. Hierzulande seien noch keine großumfänglichen Aktivitäten erkennbar, hieß es in der ersten nationalen Risikoanalyse zur Geldwäsche unter Federführung des Bundesfinanzministeriums. Gleichwohl erging angesichts der zunehmenden Verbreitung von Kryptowerten eine Warnung über die damit verbundenen wachsenden Risiken.Ein überproportional stark steigendes Aufkommen an Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowerten hat die Financial Intelligence Unit (FIU) ausgemacht, wenn auch von niedriger Basis ausgehend. Nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete wie Banken, Immobilienmakler, Glücksspielveranstalter, Anwälte und andere müssen im Falle suspekter Finanztransaktionen Verdachtsmeldungen an die FIU abgeben. Die entscheidet dann, ob Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. 144 000 Verdachtsmeldungen gingen im vergangenen Jahr bei der Spezialeinheit des Zolls ein. Im Vergleich zur Gesamtzahl macht sich die Zahl der Berichte mit Krypto-Bezug mit 2 050 verschwindend gering aus, wenngleich es gegenüber 2019 fast einer Verdreifachung der Meldungen mit der Angabe „Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen“ entsprach.Gatekeeper unter KontrolleAls äußerst sinnvoll erachten Charlotte Salathé und Markus Kaulartz von der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle das Vorgehen der Geldwäschebekämpfer, Schnittstellen zwischen Krypto- und Fiatgeld zu kontrollieren, also Handels- und Umtauschplätze in die Pflicht zu nehmen. „Der Ansatz derzeit ist, die Gatekeeper zu regulieren“, sagt Kaulartz, der sich auf Blockchain-Recht spezialisiert hat. Diese müssten sicherstellen, dass nur Kryptowerte aus sauberen Quellen an Dritte gelangen können.Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die in Deutschland zum 1. Januar 2020 in geltendes Recht umgesetzt worden ist, sind Unternehmen, die Kryptoverwahrgeschäfte anbieten, also Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten, Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes. Damit benötigen sie eine entsprechende Lizenz der BaFin und müssen fortan als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählen etwa die Identifizierung ihrer Kunden (Know your Customer/KYC), die Überwachung von Finanztransaktionen und die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die FIU im Fall von Auffälligkeiten.Deutschland habe die in der 5. EU-Geldwäscherichtlinie formulierten Anforderungen überumgesetzt, sagt Salathé. Die EU wiederum hat sich orientiert an den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF). Der internationale Standardsetzer in der Geldwäschebekämpfung war in den vergangenen Jahren auch und gerade in der Kryptoregulierung rührig. „Selbst im weltweiten Vergleich sind wir damit ziemlich vorn dabei“, erläutert die Rechtsanwältin, deren Schwerpunkt auf Korruptions- und Geldwäscheprävention liegt.